Anzahl der Beiträge : 140 Anmeldedatum : 14.01.09 Alter : 48 Ort : Kaiserslautern
Thema: WICHTIG**** Reise nach Portugal So März 08 2009, 17:49
Hallo, hier wichtige Informationen für die nach Portugal mitfliegen!!
Treffpunkt ist am 13.03.09 um 7.30 Uhr im Flughafen Hahn Bitte wichtige Infos über Gepäck genau lesen (Gewicht und Massen) den Ryanair ist sehr streng diesbezüglich
Aufgegebenes Gepäck
Unter 'Aufgegebenes Gepäck' sind alle Gegenstände zu verstehen, die für die Beförderung im Laderaum des Flugzeugs geeignet sind, z. B. Gepäckstücke, Musikinstrumente, Sportausrüstung, Mobilitätsgeräte, Gegenstände für Kinder usw.
Fluggäste mit einer Reservierung und aufgegebenem Gepäck müssen am Flughafen einchecken und die Abfertigungsgebühr in Höhe von 4,75 £/5 € (oder den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung) pro Person/pro einfachen Flug entrichten.
Jeder Fluggast darf maximal 3 Gepäckstücke mit einem Gesamtgewicht von 15 kg aufgeben, für die die jeweils geltende Gepäckgebühr entrichtet werden muss. Für online gebuchtes aufgegebenes Gepäck wird pro Gepäckstück und einfachen Flug eine ermäßigte Gebühr von 9,50 £/10 € für das erste Gepäckstück und 19 £/20 € für jedes weitere Gepäckstück erhoben. Wenn die Gepäckgebühr am Flughafen oder über eine Ryanair-Buchungszentrale entrichtet wird, gilt die reguläre Gebühr von 19 £/20 € pro Gepäckstück und einfachen Flug.
Es ist nicht möglich, dass Passagiere, die gemeinsam gebucht haben, ihre Freigepäckgrenzen zusammenlegen.
Bei Überschreiten der persönlichen Freigepäckgrenze von 15 kg wird jedem Fluggast eine Gebühr in der am Reisetag gültigen Höhe berechnet. Der Zuschlag für Übergepäck liegt derzeit bei 14 £/15 € pro Kilo (oder dem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung).
Für Kleinkinder (unter 2 Jahren) gibt es kein zugelassenes Freigepäck, dies gilt für aufgegebenes und Handgepäck. Es wird jedoch ein vollständig zusammen klappbarer Kinderwagen pro Kleinkind kostenlos von uns transportiert. Für alle Gegenstände die zusätzlich zu Ihrem Gepäck transportiert werden, wie zum Beispiel Kinderwagen und Sitze entstehen folgende zusätzliche Gebühren: Kinderwagen, -sitze und –betten: 9,50 £/10 € pro einfachem Flug (wenn Online gebucht) und 19 £/20 € pro einfachem Flug wenn am Flughafen oder wenn diese Gegenstände über eine Ryanair Buchungszentrale gebucht werden.
Mobilitätsgeräte werden kostenlos befördert.
Sportausrüstungsgegenstände – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf große Angeln, Golfschläger, Fahrräder, Roller, Fechtwaffen, Surfbretter, Bodyboards, Snowboards und Skier – oder große Musikinstrumente – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Harfen, Kontrabass und Schlagzeug – sind an sich ungeeignet für den Transport mit Fluggesellschaften wie Ryanair, für die nur kurze Einstiegszeiten gelten. Diese Gepäckstücke können jedoch bei Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr von 28,50 £/30 € pro Stück und einfachen Flug über www.ryanair.com oder 38 £/40 € pro Stück und einfachen Flug am Flughafen bzw. über eine Ryanair-Buchungszentrale über Ihre persönliche Freigepäckgrenze hinaus im Laderaum des Flugzeugs mitgeführt werden. Kleinere Musikinstrumente wie Gitarre, Cello, Geige oder Viola, die die Abmessungen für das zulässige Handgepäck überschreiten, können gegen Reservierung eines zusätzlichen Sitzplatzes und Zahlung des entsprechenden Flugpreises im Passagierraum befördert werden. Die Buchung eines Zusatzplatzes wirkt sich nicht auf die Freigepäckgrenze aus.
Aus Sicherheitsgründen befördert Ryanair keine Einzelgepäckstücke, die mehr als 32 kg wiegen und deren Abmessungen insgesamt 81 cm x 119 cm x 119 cm (H x B x T) überschreiten. Diese Gewichtsgrenze gilt nicht für Mobilitätsgeräte.
Ryanair übernimmt keine Verantwortung für unzureichend verpackte, verderbliche, beschädigte oder zerbrechliche Gepäckstücke oder für geringfügige Schäden an der Außenseite des Gepäcks (z. B. Kratzer, Flecken, Schmutz, Dellen), die aufgrund von normaler Abnutzung entstanden sind.
Lesen Sie den Abschnitt "Verbotene Artikel", in dem Gegenstände aufgeführt werden, die im Passagier- und Laderaum eines Flugzeugs nicht zulässig sind.
Handgepäck
Es ist nur ein handgepäckstück mit einem maximalgewicht von 10kg und den maßen 55cm x 40cm x 20cm pro passagier (mit Ausnahme von Kleinkindern) erlaubt. (handtasche, aktentasche, laptops, einkäufe im duty free-laden, etc. Müssen im zugelassenen handgepäckstück transportiert werden) handgepäck darf keine verbotenen gegenstände
weiter.........
_________________ Grüße vom BodaGT
Zuletzt von BodaGT am So März 08 2009, 17:57 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
BodaGT Admin
Anzahl der Beiträge : 140 Anmeldedatum : 14.01.09 Alter : 48 Ort : Kaiserslautern
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal So März 08 2009, 17:50
Ausweispapiere und Passagiervorabinformationen
* Der Fluggast ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen, die den Bestimmungen von Ryanair und den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entsprechen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Fluggast selbst übernommen werden. Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, empfiehlt Ryanair, auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) mit sich zu führen. . * Ryanair ist verpflichtet, bei Fluggästen, die von Großbritannien, Irland, Marokko und der Schweiz nach Spanien oder auf die Kanarischen oder Balearischen Inseln fliegen, die Daten des Reisepasses oder des von einem EWR-Staat ausgestellten gültigen Personalausweises zu erfassen. Diese Informationen werden als Passagiervorabinformationen (Advance Passenger Information) bezeichnet. Fluggäste müssen diese Angaben nach Abschluss des Buchungsvorgangs und spätestens 4 Stunden vor Abflug über den Bereich „Buchung verwalten“ auf der Homepage von www.ryanair.com machen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren und Ihnen den Einstieg ins Flugzeug ohne Rückerstattung der Kosten zu verweigern, wenn Sie diese Angaben nicht vor Ihrem Eintreffen am Abfertigungsschalter gemacht haben. * Alle Fluggäste müssen für alle Flüge bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Als Lichtbildausweis für Ryanair-Flüge wird ausschließlich Folgendes akzeptiert: o Ein gültiger Reisepass (für Reisen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums muss der Reisepass noch sechs Monate ab Reiseantritt gültig sein). o Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die für die Beförderung von Fluggästen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden (nur bei Reisen zwischen Schengen-Staaten), Schweiz, Tschechien, Ungarn und Zypern. o Ein gültiger und mit Lichtbild versehener Führerschein wird bei britischen und irischen Staatsbürgern auf Flügen zwischen Großbritannien und Irland (Common Travel Area) als Lichtbildausweis akzeptiert. Reisende anderer Staatsangehörigkeiten auf diesen Routen müssen einen gültigen Reisepass (ggf. mit Visum) oder einen von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellten Personalausweis mit Lichtbild vorweisen. o Für Inlandsflüge ist ein gültiger Führerschein mit Lichtbild als Lichtbildausweis ausreichend. (Beachten Sie, dass bei Fluggästen, die den Online-Check-In nutzen, keine Führerscheine akzeptiert werden.) o In Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951 ist ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter Reiseausweis für Flüchtlinge anstelle eines gültigen Reisepasses akzeptabel. o In Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 wird ein von einem der Unterzeichnerstaaten ausgestellter Konventionspass anstelle eines Reisepasses anerkannt.
Hinweis: Kinder unter 16 Jahren (einschließlich Kleinkinder), die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, müssen auf Flügen zwischen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Lichtbildausweis vorlegen. Als Lichtbildausweis für Kinder unter 16 Jahren wird ein gültiger Reisepass oder ein von einem EWR-Staat ausgestellter gültiger Personalausweis akzeptiert. Kinder müssen immer in Begleitung des Erwachsenen reisen, der auf dem Visum genannt ist, sofern ein Visum erforderlich ist.
Aufenthaltsdokumentation, Familienbücher, Seefahrtbücher, Militärausweise usw. stellen keinen gültigen Ersatz für den oben beschriebenen und für die Beförderung notwendigen Lichtbildausweis dar. Abgelaufene oder beschädigte Identitätsnachweise werden nicht akzeptiert. Die Namen auf dem Lichtbildausweis und auf der Buchung müssen übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis wird die Abfertigung verweigert.
Ein Ausweisdokument mit Foto ist für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen nur dann nicht erforderlich, wenn: o Kinder unter 16 Jahren, die zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Republik Irland reisen bzw. in einem der beiden Länder einen Inlandsflug nutzen. o Kinder unter 16 Jahren, die im Reisepass ihrer mitreisenden Eltern eingetragen sind. o Kinder unter 10 Jahren, die einen gültigen, von der deutschen Regierung ausgestellten, Kinderausweis besitzen und mit sich führen. o Kinder unter 14 Jahren, die deutscher, französischer oder spanischer Abstammung sind und eine gültige Geburtsurkunde und/oder ein Familienbuch mit sich führen. Dies gilt ausschließlich für Inlandsflüge in Spanien, Frankreich und Deutschland. o Italienische Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Besitz einer gültigen Geburtsurkunde (Certificato Di Nascita) sind, die als "VALIDO PER L'ESPATRIO" gekennzeichnet und mit "IL QUESTORE" unterzeichnet ist (vorbehaltlich der Einreisegenehmigung in das Zielland).
Rauchen und Getränke
* Alle Flüge von Ryanair sind Nichtraucherflüge. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots hat der Fluggast mit hohen Strafen sowie einer an Ryanair zu zahlenden Gebühr wegen Störung zu rechnen. * Fluggäste, die an Bord eines Ryanair-Flugzeugs versuchen zu rauchen, werden zukünftig nicht mehr von Ryanair befördert. * Fluggästen ist es untersagt, eigene alkoholische Getränke an Bord des Flugzeugs zu konsumieren. * Im Interesse der Sicherheit von Mitreisenden ist es Fluggästen ebenfalls untersagt, heiße Getränke mit an Bord des Flugzeugs zu nehmen.
Verbotene Artikel
Es ist Fluggästen nicht erlaubt, folgende Artikel in den Sicherheitsbereich oder die Kabine eines Flugzeugs mitzunehmen:
Gewehre, Schuss- und andere Waffen sowie alle Gegenstände, mit denen tatsächlich oder augenscheinlich ein Projektil abgefeuert werden kann oder Verletzungen hervorgerufen werden können. Dazu zählen:
alle Arten von Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten etc.), Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, Bauteile von Schusswaffen (ausgenommen teleskopische Sichtgeräte und Visiere), Luftpistolen, Gewehre und Schrotfeuerwaffen. Signalpistolen, Startpistolen, alle Arten von Spielzeugschusswaffen, Kugelwaffen, industrielle Bolzen- und Nagelpistolen, Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Lanzenfeuerwaffen, humane Tiertötungswaffen, Betäubungs- und Schockgeräte, z. B. Ochsenstecken, ballistische Energiewaffen (Laser) oder Feuerzeuge in Form einer Schusswaffe.
Spitze oder scharfe Waffen und Gegenstände; Artikel mit einer Spitze oder Klinge, die Verletzungen hervorrufen können. Dazu zählen: Äxte und Beile, Schuss- und Wurfpfeile, Steigeisen (Enterhaken, gebogene Eisenstangen oder Platten mit Eisennägeln für Bergsteiger), Harpunen und Speere, Eisäxte und Eispickel, Schlittschuhe, Klappmesser und feststehende Messer jeglicher Länge, sonstige Messer, einschließlich zeremonieller, religiöser oder Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um als potenzielle Waffe benutzt zu werden, Fleischmesser, Macheten, offene Rasierer und Rasierklingen (ausgenommen Sicherheits- oder Einwegrasierer, bei denen die Klinge in einem Gehäuse eingeschlossen ist), Säbel, Schwerter und Stockdegen, Skalpelle, Scheren jeglicher Größe, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge, die potentiell als Hieb- oder Stichwaffe benutzt werden können, z. B. Bohrer, Bohreinsätze, Teppichmesser, Werkzeugmesser, alle Arten von Sägen, Schraubenzieher, Brecheisen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel und Lötlampen.
Stumpfe Gegenstände: alle stumpfen Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich: Tennisschläger, Baseball- und Softballschläger, -hölzer und -stöcke – aus weichem oder festen Material – z. B. Knüppel, Totschläger (Schlagstöcke mit Ledereinfassung und beweglichem Griff), Polizeiknüppel und -schlagstöcke, Kricketschläger, Golfschläger, Hockey- und Hurling-Schläger, Lacrosse-Schläger, Kajak- und Kanupaddel, Skateboards, Billard-, Snooker- und Pool-Queues, Angelruten, Kampfsportutensilien, wie z. B. Schlagringe, Keulen, Totschläger, Reisdreschflegel, Nunchakus, Kubatons und Kubasaunts.
Explosive und leicht entzündliche Substanzen: alle explosiven oder leicht entflammbaren Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit der Fluggäste oder des Bordpersonals oder die Sicherheit des Flugzeugs oder Geländes darstellen, einschließlich: Munition, Sprengkapseln, Detonatoren, Zündvorrichtungen, Sprengstoffe, Sprengvorrichtungen, Imitationen oder Nachbildungen von Sprengmaterialien oder -vorrichtungen, Minen, sonstige militärischen Sprengkörper und Granaten jeglicher Art, Gas und Gasbehälter, z. B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff – in großer Menge, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale jeglicher Art und sonstige pyrotechnische Gegenstände (einschließlich Partyfeuerwerk und Aufsätze für Spielzeugpistolen), unsichere Zündhölzer, Rauch erzeugende Kanister oder Patronen, leicht entflammbare Flüssigtreibstoffe, z. B. Benzin, Diesel, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol, Aerosol-Sprühfarbe, Terpentin, Farbverdünner sowie alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Volumenalkohol (140 % Proof)
Chemische und toxische Substanzen: alle chemischen oder toxischen Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit der Fluggäste oder des Bordpersonals oder die Sicherheit des Flugzeugs oder des Geländes darstellen, einschließlich: Säuren und Basen, z. B. "nasse" Batterien, die auslaufen können, Substanzen mit Korrosions- oder Bleichwirkung – z. B. Quecksilber oder Chlor, Betäubungs- oder Abschreckungssprays – z. B. Muskatspray, Pfefferspray oder Tränengas, radioaktive Materialien - z. B. medizinische oder kommerzielle Isotope; Gifte, infektiöse oder andere gefährlichen biologischen Materialien – z. B. infiziertes Blut, Bakterien oder Viren, spontan entzündliche oder oxidierende Materialien, Feuerlöscher (ausgenommen solche, die durch die Brandschutzbestimmungen als Notausrüstung für das Flugzeug zugelassen sind).
...Folgende Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden: Sprengstoffe einschließlich Detonatoren, Zündvorrichtungen, Granaten, Minen und Sprengstoffen. Gase: Propan, Butan. Leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin oder Methanol, leicht entzündliche Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper oder Leuchtsignale. Oxidationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel oder Karosseriereparatursets. Toxische oder infektiöse Substanzen wie Rattengift oder infiziertes Blut, radioaktive Materialien wie medizinische oder kommerzielle Isotope, Korrosionsmittel wie Quecksilber oder Fahrzeugbatterien, Treibstoffsystemkomponenten, in denen Treibstoff enthalten war.
Hinweis: Scharfe Gegenstände im aufgegebenen Gepäck sollten sicher umwickelt sein, um Verletzungen des Sicherheits- oder Abfertigungspersonals zu vermeiden.
Ryanair verbietet die Beförderung von Gewehren, Feuer- und sonstigen Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen oder Nachbildungen), Farben, Knallbonbons, Gegenständen mit Verbrennungsmotoren wie Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher usw. (sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck).
Komplette Regeln hier die Seite
_________________ Grüße vom BodaGT
BodaGT Admin
Anzahl der Beiträge : 140 Anmeldedatum : 14.01.09 Alter : 48 Ort : Kaiserslautern
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Do März 12 2009, 08:46
Hallo,
hier das Wetter für Portugal: die haben gutes Wetter gemeldet: zur Zeit Sonne und ca. 20-23 Grad, aber nachts ist es frisch, also auch dicke Jacken mitnehmen. Treffpunkt ist um 6.00 Uhr bei Gröger, Dammühle oder 7.30 Uhr am Flughafen. Ausweis nicht vergessen!!
_________________ Grüße vom BodaGT
Gast Gast
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Do März 12 2009, 09:55
Hallo wie kalt sind die Getränke !!!!!!!!!!!!Gruss SCHALKER
BodaGT Admin
Anzahl der Beiträge : 140 Anmeldedatum : 14.01.09 Alter : 48 Ort : Kaiserslautern
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Do März 12 2009, 10:00
bestimmte frisch
_________________ Grüße vom BodaGT
Gast Gast
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Do März 12 2009, 19:09
HALLO BODA GT das SAGRES Bier gefällt mir sehr!!!!!!!!!!!!!!!!(Der Geschmack wird sich zeigen!!!!!!!!In 15 STD ist es soweit!!!!!!!!!
Joerg aus Trier
Anzahl der Beiträge : 978 Anmeldedatum : 05.02.09 Alter : 64 Ort : Trier
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Do März 12 2009, 19:58
Hey Leute,
bevor ich es morgen im Arbeitstreß vergesse,
ich wünsche Euch allen einen guten Flug , Super-Wetter , mega-viel-Spaß und eine gesunde Rückkehr. Damit Ihr alle sagen könnt: was ist schöner als GT fahren: Nur fliegen nach Portugal mit´m Stammtisch ist schöner
Und vergeßt bloooooooooooooooß nicht, Fotos zu machen, die wir hier nach alle sehen wollen(auch die daheimgebliebenen
Bis dahin hüten wir restlichen Stammtischler die beiden Foren und fahren Eure GT´s schon mal warm !
Gast Gast
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Do März 12 2009, 21:46
Sönke aus MA schließt sich den Ausführungen von Jörg gerne an !! Damit ist alles gesagt
Kommt gut hin...und vor allem wieder gut zurück !!
Mann, wär ich gerne dabei !!!!
Gast Gast
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Fr März 13 2009, 07:19
Wir sind dann mal weg....
Bis nächsten Freitag, wir trinken ein Bier für euch mit!!!
Rudi Rüssel Admin
Anzahl der Beiträge : 1210 Anmeldedatum : 15.01.09
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Fr März 13 2009, 08:02
Ich habe schon mal ein Paar kalte Getränke eingepakt.........
un tschüss
Wolfgang
_________________ Gruß Rudi Rüssel
Wenn man sein Ohr ganz leicht auf die heiße Herdplatte drückt, kann man riechen wie blöd man ist.....
michael
Anzahl der Beiträge : 70 Anmeldedatum : 09.02.09 Alter : 61 Ort : bergisches land
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Fr März 13 2009, 08:55
wünsche euch auch viel spass und sonnige tage
GT-Oldie
Anzahl der Beiträge : 786 Anmeldedatum : 04.02.09 Alter : 74 Ort : Hilzingen
Thema: Re: WICHTIG**** Reise nach Portugal Fr März 13 2009, 14:05
Lück schrieb:
Wir sind dann mal weg....
Bis nächsten Freitag, wir trinken ein Bier für euch mit!!!
aber nur ein bier, aber wenn ich so nachdenke dann wird es sicher nicht bei einem bier bleiben.
ich wünsche euch einen schönen aufhenthalt, viel spaß und kommt wieder heil nachhause.